BEHAUPTUNG: Zeitarbeit besteht größtenteils aus Minijobs.

FAKT IST:

Geringfügige Beschäftigung spielt in der Zeitarbeit kaum eine Rolle!

Die Zahlen der Bundesagentur für Arbeit (BA) machen deutlich, dass geringfügige Beschäftigung in der Zeitarbeit kaum eine Rolle spielt, denn 95 Prozent der Arbeitnehmer in der Zeitarbeit sind sozialversicherungspflichtig beschäftigt. Die sozialversicherungspflichtige Beschäftigung ist also die dominierende Beschäftigungsform in der Zeitarbeit. Mit 757.275 waren mehr als neun von zehn Zeitarbeitnehmerinnen und Zeitarbeitnehmer im Durchschnitt des 1. Halbjahres 2021 sozialversicherungspflichtig beschäftigt.  

Minijobs sind in der Zeitarbeit hingegen nur wenig verbreitet. Nach neuesten Zahlen der Bundesagentur für Arbeit waren im Durchschnitt des 1. Halbjahres 2021 41.236 Zeitarbeitskräfte ausschließlich geringfügig beschäftigt. Somit waren lediglich 5 Prozent aller in der Zeitarbeit tätigen Arbeitnehmer Minijobber.

Auf dem Gesamtarbeitsmarkt stellt sich die Lage deutlich anders dar. Hier waren im genannten Zeitraum mit 11 Prozent der Beschäftigten mehr als doppelt so viele ausschließlich geringfügig beschäftigt