Die Zahlen der Bundesagentur für Arbeit (BA) machen deutlich, dass geringfügige Beschäftigung in der Zeitarbeit kaum eine Rolle spielt, denn 95 Prozent der Arbeitnehmer in der Zeitarbeit sind sozialversicherungspflichtig beschäftigt. Die sozialversicherungspflichtige Beschäftigung ist also die dominierende Beschäftigungsform in der Zeitarbeit. Mit 784.803 waren mehr als neun von zehn Zeitarbeitnehmerinnen und Zeitarbeitnehmer im Durchschnitt des Jahres 2022 sozialversicherungspflichtig beschäftigt.

Minijobs sind in der Zeitarbeit hingegen nur wenig verbreitet. Nach neuesten Zahlen der Bundesagentur für Arbeit waren im Jahresdurchschnitt 2022 44.991 Zeitarbeitskräfte ausschließlich geringfügig beschäftigt. Somit waren lediglich 5 Prozent aller in der Zeitarbeit tätigen Arbeitnehmer Minijobber.

Auf dem Gesamtarbeitsmarkt stellt sich die Lage deutlich anders dar. Hier waren im genannten Zeitraum mit 11 Prozent der Beschäftigten mehr als doppelt so viele ausschließlich geringfügig beschäftigt.