29.03.2023 | Fachkräftegewinnung aus Drittstaaten mit Hilfe der Zeitarbeit: §40 Aufenthaltsgesetz jetzt streichen!

BAP-Hauptgeschäftsführer Florian Swyter | © BAP

Zum heutigen Kabinettsbeschluss zur Fachkräfteeinwanderung aus Drittstaaten erklärt Florian Swyter, Hauptgeschäftsführer des Bundesarbeitgeberverbandes der Personaldienstleister e. V. (BAP)

„Die von der Bundesregierung beschlossenen Erleichterungen für die Fachkräfteeinwanderung aus Drittstaaten sind angesichts des eklatanten Mangels an Fachpersonal ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung, reichen aber nicht aus. Im Beschluss fehlen die Experten mit internationaler Recruiting- und Integrationserfahrung: Die Personaldienstleister. Das gilt besonders für multinational agierende Personaldienstleistungsunternehmen, die direkten Zugang zu ausländischen Fachkräften haben. Mit dieser Expertise könnten insbesondere kleine und mittelständische Unternehmen bei der Fachkräftegewinnung aus dem Ausland im Wege der Arbeitnehmerüberlassung unterstützt werden. Das derzeitige Aufenthaltsgesetz verbietet jedoch die Rekrutierung mit nachhaltiger Beschäftigungsperspektive in der Zeitarbeit. Noch ist es nicht zu spät, das gesetzliche Verbot jetzt im parlamentarischen Verfahren zu streichen.“

Hintergrund: Aufgrund des § 40 Aufenthaltsgesetzes ist es der Zeitarbeit verwehrt, Fachkräfte mit Berufsausbildung außerhalb der EU für die direkte Beschäftigung in der Arbeitnehmerüberlassung zu rekrutieren. Der BAP setzt sich bereits seit Jahren für die Streichung dieses Verbots ein. Denn die Personaldienstleister beweisen mit ihren internationalen Recruiting-Erfahrungen im Bereich der Personalvermittlung und der Integration von Geflüchteten, dass sie der ideale Netzwerkpartner sind, um Menschen mit ausländischem Pass in den deutschen Arbeitsmarkt zu integrieren – und das mit nachhaltigen Beschäftigungsperspektiven. Dies belegen auch die aktuellen Zahlen der Bundesagentur für Arbeit (BA) eindrucksvoll: Während der Anteil der ausländischen Beschäftigten branchenübergreifend in Deutschland bei 15% liegt, beträgt ihr Anteil in der Zeitarbeit – von IT-Experten bis hin zu Hilfskräften mit Fluchthintergrund – rund 43%.