Die Bundesregierung hat eine Kleine Anfrage der FDP-Bundestagsfraktion zu "Auswirkungen und Evaluierung des Gesetzes zur Änderung der Arbeitnehmerüberlassung" beantwortet. Wie sich dem Titel der Anfrage schon entnehmen lässt, fragte die FDP nach Erkenntnissen der Bundesregierung zu den Auswirkungen der Änderungen des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (AÜG) im Jahre 2017 und nach dem Prozedere, mit dem die gesetzlich vorgeschriebene Evaluation erfolgen soll. Denn in Paragraf 20 AÜG ist zwar festgelegt, dass im Jahre 2020 eine Evaluation der Anwendung des Gesetzes durchgeführt werden soll. Wie und durch wen dies zu erfolgen hat, geht aus dem Gesetzestext nicht hervor.
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