Das Europäische Parlament hat am 25. Februar 2016 die lange diskutierte Reform des Europäischen Netzes der Arbeitsvermittlungen (EURES) beschlossen. Die Verordnung wurde am 15. März 2016 vom Ministerrat gebilligt und muss noch im Amtsblatt der EU veröffentlicht werden. Dies wird vermutlich Mitte April 2016 geschehen. Die EU-Mitgliedsstaaten müssen die Verordnung dann innerhalb von zwei Jahren in nationales Recht umsetzen. In der nationalen Umsetzung werden die EU-Mitgliedsstaaten dabei auch Kriterien für die Zulassung als EURES-Mitglied und EURES-Partner bestimmen. Die Verordnung gibt dazu bisher nur Mindestanforderungen vor.
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