23.06.2014 | Europäischer Gerichtshof: Der finnische Fall

Am 27. November 2013 haben die Spitzen von CDU, CSU und SPD den Koalitionsvertrag für die 18. Legislaturperiode vorgestellt. Neben der Einführung eines allgemeinen gesetzlichen Mindestlohns sehen die Koalitionäre auch Regelungen für die Zeitarbeitsbranche vor, wie die gesetzliche Festlegung einer grundsätzlichen Überlassungshöchstdauer von 18 Monaten und Equal Pay nach dem neunten Monat (vgl. BAP Politik vom 27.11.2013). Wie die beiden letzten Punkte konkret verwirklicht werden, steht derzeit noch nicht fest. Der Gesetzesentwurf ist frühestens im Herbst 2014, möglicherweise auch erst zu Beginn des Jahres 2015, das Gesetz selbst frühestens im Frühjahr 2015 zu erwarten.

Erstellt: Uhr