18.11.2015 | Eurociett-Positionspapier zur Arbeitnehmerentsendung und Arbeitnehmermobilität

Die Europäische Kommission plant im Rahmen des sogenannten Arbeitskräftemobilitätspakets 2020 u.a. eine Überarbeitung der EU-Arbeitnehmerentsende-Richtlinie (96/71/EG). Ziel ist es, Arbeitnehmerrechte zu stärken und für mehr Arbeitnehmermobilität innerhalb Europas zu sorgen.

Eurociett, der europäische Dachverband der Zeitarbeit, und der BAP halten Arbeitnehmermobilität für eine wichtige Säule des EU-Binnenmarktes. Dazu gehört auch die Entsendung von Zeitarbeitnehmern in andere EU-Mitgliedsstaaten. Eurociett und der BAP sind aber davon überzeugt, dass es nicht notwendig ist, die EU-Arbeitnehmerentsende-Richtlinie (96/71/EG) zu überarbeiten.

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