Bereits im Mai 2019 hatte der Europäische Gerichtshof (EuGH) seinerzeit in einem spanischen Fall entschieden, dass die Arbeitgeber EU-weit die tägliche Arbeitszeit ihrer Mitarbeiter erfassen müssen. Doch die Tragweite und die Konsequenzen des Urteils sind weiterhin unklar und auch innerhalb der Bundesregierung gibt es unterschiedliche Standpunkte hierzu. So bereitet das Bundesarbeitsministerium bereits neue Regeln zur Arbeitszeiterfassung vor, während das Bundeswirtschaftsministerium bisher keinen Handlungsbedarf sah.
Arbeitsrechtler warnen unterdessen davor, eine angepasste Regelung zur Zeiterfassung allein den Gerichten zu überlassen. Sie plädieren stattdessen dafür, dass der Gesetzgeber proaktiv handeln sollte, da das EuGH-Urteil große Spielraum für die konkrete Ausgestaltung der gesetzlichen Vorgaben zur Arbeitszeiterfassung einräumen würde. So erklärt Arbeitsrechtler Stephan Vielmeier in der heutigen Ausgabe des Handelsblatts, dass "das Wie einer Arbeitszeiterfassung im Ermessen der EU-Staaten liegt und somit auch die konkrete Ausgestaltung. Da gibt es große Spielräume. Daher setze ich meine Hoffnungen eher auf eine gesetzliche Lösung als auf eine faktische Umsetzung durch die Bundesregierung."
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