Erfreuliches Umdenken bei der Bundesregierung: Entgegen ihrer ursprünglichen Absicht, erhält die Zeitarbeitsbranche nun doch bis zum 30. Juni 2022 die Möglichkeit Kurzarbeitergeld zu beziehen. Dies wurde vom Bundesarbeitsministerium (BMAS) bestätigt. Das Ministerium plant demnach, diese Änderungen mit der derzeit im Gesetzgebungsverfahren befindlichen Anpassungen beim Infektionsschutzgesetz diese Woche im Kabinett einzubringen. Abgeschlossen werden soll das Verfahren noch diesen Monat, sodass die Verlängerung zum 1. April 2022 in Kraft treten kann. Der BAP hatte sich in den vergangenen Wochen mit verschiedenen Stellungnahmen an die politischen Entscheider massiv für die KUG-Verlängerung für die Branche eingesetzt.
Es ist sehr erfreulich, dass die Bundesregierung die Zeitarbeit nun auch in die verlängerten Kurzarbeitregelungen einbezogen hat! Diese Entscheidung sichert tausende Arbeitsplätze in der Branche angesichts der unvorhergesehenen, direkten Auswirkungen des Ukraine-Krieges auf die deutsche Wirtschaft.
BAP-Präsident
Hintergrund: Gerade in der derzeitigen Situation von Lieferausfällen und einer unklaren Umstellungszeit auf andere Zulieferer bei gleichzeitig weiterhin hoher Nachfrage, ist der Erhalt von Beschäftigung schlichtweg nachhaltiger als Entlassungen. Mit wieder anlaufender Produktion werden dann auch die Zeitarbeitskräfte schnell und noch viel dringender und in größerem Umfang benötigt als vor der Krise.