BAP und iGZ haben sich mit der IG Metall auf die Erweiterung der Geltungsbereiche der Branchenzuschlagstarifverträge für die Metall- und Elektroindustrie, die Textil- und Bekleidungsindustrie und die Holz und Kunststoff verarbeitende Industrie geeinigt. Ab dem 01.12.2021 wird der Anwendungsbereich dieser Branchenzuschlagstarifverträge auf alle tarifgebundenen Einsatzbetriebe ausgedehnt, in denen die Tarifverträge der jeweiligen Einsatzbranche Anwendung finden.
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© BAP; Foto Alex Muchnik
Erstellt: Uhr