
Die Bundesakademie für Personaldienstleistungen GmbH (BAP Akademie) bietet als erster Bildungsdienstleister der Zeitarbeitsbranche Online-Seminare an. Die Mitglieder des Bundesarbeitgeberverbandes der Personaldienstleister (BAP) können an diesen sogenannten Webinaren, bei denen der Seminarverlauf über das Internet am Computer verfolgt wird, zu Sonderkonditionen teilnehmen. Der BAP ist der erste Verband der Zeitarbeitsbranche, der seinen Mitgliedern diesen Service bietet.
Das erste Online-Seminar findet am 6. März 2014 von 10.30 bis 11.15 Uhr statt. Das zweite dann am 27. März 2014, ebenfalls von 10.30 bis 11:15 Uhr. Beide Veranstaltungen dauern 45-Minuten, als Seminarleiter fungieren Juristen des BAP. Sie geben kompakt und praxisgerecht einen Überblick zu den neuen tarifvertraglichen Regelungen in der Zeitarbeitsbranche.
Die Online-Seminare werden unterschiedliche Schwerpunkte setzen: Am 6. März werden Änderungen bei der Berechnung der Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall und des Urlaubsgeldes im Vordergrund stehen. Am 27. März geht es dann unter anderem um Änderungen der Tarifverträge im Überblick, Änderungen im Hinblick auf das Arbeitszeitkonto sowie die Einführung einer Abschlagszahlung für Mitarbeiter.
Die Online-Seminare richten sich vorrangig an BAP-Mitglieder, stehen jedoch auch Nichtmitgliedern offen. Alle Informationen zu den neuen Online-Seminaren und die Möglichkeit zur elektronischen Anmeldung sind auf der Website der BAP Akademie hinterlegt: www.bap-akademie.com/online-seminare.
Weitere Informationen zur BAP Akademie sowie das vollständige Seminarprogramm können im Internet unter www.bap-akademie.com abgerufen werden.
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