Der Deutsche Bundestag hat heute nach monatelangem Ringen in erster Lesung über das Fachkräfteeinwanderungsgesetz beraten. Der entsprechende Gesetzesentwurf der Bundesregierung sieht vor, dass Fachkräfte aus Staaten außerhalb der EU, die über einen Arbeitsvertrag und eine anerkannte Qualifikation verfügen, in entsprechenden Berufen in Deutschland arbeiten können. Entfallen soll die Beschränkung auf besonders vom Fachkräftemangel betroffene Engpassberufe. Verzichtet werden soll künftig auch auf die sogenannte Vorrangprüfung, ob zunächst Deutsche oder EU-Bürger für die Stelle infrage kommen. Die einzige Branche, die davon jedoch nicht profitieren wird, ist die Zeitarbeit, die bei der Anwerbung von Fachkräften aus Drittstaaten in der aktuellen Fassung ausgeschlossen ist. Es sei denn, die Sonderregelung im Aufenthaltsgesetz wird im laufenden Gesetzgebungsverfahren noch gestrichen.
Sebastian Lazay, Präsident des Bundesarbeitgeberverbandes der Personaldienstleister e.V. (BAP), hat in einem Statement daher deutlich formuliert, dass dieses Verbot für die Zeitarbeit fallen muss. Breite Unterstützung erfährt der BAP dabei auch aus anderen Teilen der Wirtschaft. So haben sich sowohl der Bundesverband Großhandel, Außenhandel, Dienstleistungen e.V. (BGA) als auch der Verband Deutscher Maschinen- und Anlagenbau (VDMA) öffentlichkeitswirksam dafür ausgesprochen, die Zeitarbeit nicht weiter zu diskriminieren und auch ihr künftig den Zugang zu Fachkräften aus dem Nicht-EU-Ausland zu gewähren.
Nach der heutigen ersten Lesung ist der Gesetzesentwurf nun zur federführenden Beratung an den Ausschuss für Inneres und Heimat überwiesen worden. In einigen Wochen wird der Bundestag dann erneut in einer zweiten und dritten Lesung darüber beraten und abstimmen.
Begleitend dazu wird sich der BAP im Verbund mit seinen Partnern weiterhin dafür einsetzen, die Fachkräftezuwanderung doch noch für die Zeitarbeit zu öffnen.
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