Die Verhandlungsgemeinschaft Zeitarbeit (VGZ), die aus dem Bundesarbeitgeberverband der Personaldienstleister e.V. (BAP) und dem Interessenverband Deutscher Zeitarbeitsunternehmen e.V. (iGZ) besteht, einigte sich am 16.06.2023 mit der IG Metall auf einen Tarifabschluss zur Änderung des Tarifvertrages über Branchenzuschläge für Arbeitnehmerüberlassungen in der Metall- und Elektroindustrie (TV BZ ME). Ergänzend hierzu vereinbarten die Tarifvertragsparteien den Abschluss eines neuen Tarifvertrages über die Zahlung von Inflationsausgleichsprämien (IAP) im Kalenderjahr 2024 für Mitarbeiter, die in einem Betrieb der Metall- und Elektroindustrie eingesetzt sind. Der "Tarifvertrag Inflationsausgleichsprämie" (TV IAP ME) ist für die Dauer seiner Laufzeit bis zum 31.12.2024 Bestandteil des TV BZ ME.
Nach dem Muster dieses Tarifabschlusses erfolgten im Sommer 2023 weitere Tarifabschlüsse zur Änderung der mit der IG Metall und der IGBCE bestehenden Branchenzuschlagstarifverträge (TV BZ) sowie der Abschluss jeweils ergänzender Tarifverträge über eine Inflationsausgleichsprämie (TV IAP).
Die Rechtsabteilungen des BAP und iGZ stellen nachfolgend gemeinsam erarbeitete Erläuterungen zum TV IAP ME zur Verfügung, die auf sämtliche abgeschlossenen TV IAP übertragbar sind.
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