
Vor dem Hintergrund der Corona-Pandemie haben die Kassenärztliche Bundesvereinigung und die Krankenkassen die Vorgaben für eine Krankschreibung bei Patienten mit leichten Erkrankungen der oberen Atemwege weiter gelockert. Diese können sich jetzt nach telefonischer Rücksprache mit ihrem Arzt für bis zu 14 Tage krankschreiben lassen, ohne dafür die Arztpraxis aufsuchen zu müssen. Diese telefonische Bestätigung der Arbeitsunfähigkeit ist ab sofort auch dann möglich, wenn der Verdacht auf eine Corona-Infektion besteht. Damit wurde die bisherige Regelung erweitert, nach der Ärzte ihre Patienten ohne Untersuchung in der Praxis für maximal eine Woche krankschreiben konnten. Die neue Regelung ist zunächst bis zum 23. Juni befristet. Der Krankenschein wird dem Arbeitnehmer dabei per Post zugestellt. Mit einer entsprechenden Vollmacht kann er auch durch eine andere Person bei der Arztpraxis abgeholt werden.
Sollten Sie den begründeten Verdacht haben, sich möglicherweise mit dem Coronavirus angesteckt zu haben, kontaktieren Sie bitte telefonisch Ihren Hausarzt oder die Kassenärztliche Vereinigung unter der zentralen Rufnummer 116 117. Bitte gehen Sie nicht ungefragt in die Arztpraxis oder ein Krankenhaus.