Mit Wirkung zum 1. Januar 2017 wurde die Mindestlohnmeldeverordnung (MiLoMeldV) überarbeitet. Das hat Auswirkungen auf die Meldepflichten bei Entsendungen aus dem Ausland nach Deutschland.
Wenn ein Arbeitgeber mit Sitz im Ausland einen oder mehrere Arbeitnehmer nach Deutschland im Rahmen einer grenzüberschreitenden Arbeitnehmerüberlassung oder für Werk- oder Dienstleistungen entsendet, muss er die deutschen Meldevorschriften beachten.
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