Das Bundesarbeitsgericht wird am 16. Dezember 2020 in mehreren Verfahren zur Zeitarbeit entscheiden. Soweit ersichtlich, werden an diesem Tag Entscheidungen zu drei Verfahren ergehen, in denen die Parteien jeweils über etwaige Equal Pay Ansprüche nach dem sogenannten Gleichstellungsgrundsatz streiten. Die Verfahren werden unter folgenden Aktenzeichen geführt:
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Bild: © Bundesarbeitsgericht
Erstellt: Uhr