Das Entgelt-Transparenz-Gesetz hat bisher kaum Wirkung gezeigt. Dies belegt eine Umfrage, die das ifo Institut – Leibniz-Institut für Wirtschaftsforschung an der Universität München e. V. im Auftrag von Randstad Deutschland unter deutschen Personalleitern durchgeführt hat.
Das Anfang 2018 in Kraft getretene Gesetz gibt Arbeitnehmern das Recht, nach dem Gehalt eines Kollegen bzw. einer Kollegin in vergleichbarer Tätigkeit und Position zu fragen, wenn er oder sie anderen Geschlechts ist.
Der Umfrage zufolge machten jedoch nur wenige Arbeitnehmer von diesem Auskunftsanspruch Gebrauch, denn in nur knapp zehn Prozent aller Unternehmen holten Beschäftigte vereinzelt Erkundigungen ein. Zudem hatten die entsprechenden Auskünfte nur selten Auswirkungen, denn lediglich etwa jede siebte Auskunft führte laut Umfrage zu einer Anpassung des Gehalts.
Auch die befürchteten negativen Folgen des Gesetzes sind bisher nicht eingetreten. Für rund 90 Prozent der Unternehmer hält sich der bürokratische Aufwand durch das Entgelt-Transparenz-Gesetz in Grenzen und lediglich ein Prozent kritisiert die hierdurch entstandene hohe Belastung. Auch der Arbeitsfrieden ist gemäß ifo-Umfrage durch das Gesetz nicht gefährdet, denn lediglich vier Prozent der befragten Personalleiter klagten über daraus resultierende Unruhe in der Belegschaft.
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