Nach langen Verhandlungen einigten sich heute früh die Verhandlungsgemeinschaft Zeitarbeit (VGZ), die aus dem Bundesarbeitgeberverband der Personaldienstleister (BAP) und dem Interessenverband Deutscher Zeitarbeitsunternehmen (iGZ) besteht, und die Tarifgemeinschaft Leiharbeit des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB) auf einen neuen Tarifabschluss für die Entgeltgruppen EG 3 bis 9 des Entgelttarifvertrags BAP (ETV BAP), nachdem dieser aufgrund der Kündigung seitens der Gewerkschaften zum 31.12.2022 ausgelaufen war. Die Stundenentgelte für die Entgeltgruppen EG 1 bis 2b wurden bereits im letzten Jahr vor dem Hintergrund der Anhebung des gesetzlichen Mindestlohns verhandelt.
Das Verhandlungsergebnis von heute beinhaltet Folgendes:
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