
Der Koalitionsvertrag der Bundesregierung sieht unter dem Punkt „Vollbeschäftigung, gute Arbeit und soziale Sicherheit“ Änderungen im Arbeitsrecht vor. Wie können Arbeitsrechtler, Personaler und Entscheider ihre Arbeit nun auch weiterhin gut bewältigen? Der Kongress Arbeitsrecht 2014 gibt Einblick in neueste Entwicklungen. Seit gestern debattieren und informieren Fachleute in Form von Vorträgen und Podiumsdiskussionen über den aktuellen Stand der Gesetzgebung und erklären arbeitsrechtliche Entscheidungen. Veranstaltet wird der Kongress bereits zum neunten Mal in Folge von der GDA, Gesellschaft für Marketing und Service der Deutschen Arbeitgeber mbH, sowie von der Fachzeitschrift „Arbeit und Arbeitsrecht“ (AuA). Die Schirmherrschaft über den Kongress übt die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) aus.
Die Zeitarbeit ist als Flexibilisierungsinstrument des Arbeitsmarktes von beabsichtigten Regulierungen im Koalitionsvertrag betroffen. Aus diesem Grund vertrat Sebastian Lazay, Vizepräsident des Bundesarbeitgeberverbandes der Personaldienstleister (BAP), die Zeitarbeitsbranche bei der politischen Podiumsdiskussion „Flexible Beschäftigung – generalis“. Zusammen mit Maria-Britta Loskamp, Ministerialrätin im Bundesministerium für Arbeit und Soziales, Rechtsanwältin Sibylle Talkenberg vom Gesamtverband der Arbeitgeberverbände der Metall- und Elektro-Industrie e. V. Gesamtmetall sowie Prof. Dr. Jens Schubert, Bereichsleiter Recht und Rechtspolitik in der Bundesverwaltung der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft ver.di., wurde das Thema aus den verschiedenen Perspektiven beleuchtet. Moderiert wurde die Diskussion von Roland Wolf, Geschäftsführer und Leiter Abteilung Arbeitsrecht bei der BDA.
In einem gesonderten Vortrag hatte Maria-Britta Loskamp zuvor die neuen Regulierungsvorhaben der Bundesregierung für die Zeitarbeit erörtert. In der Diskussion bezog Sebastian Lazay hierzu klar Stellung: Die Zeitarbeit sei von den Sozialpartnern mit ihren Tarifverträgen in den vergangenen Jahren immens weiterentwickelt worden. „Die Einführung eines Branchenzuschlags-Systems hat Lohnlücken zwischen Zeitarbeitnehmern und Stammmitarbeitern geschlossen“, sagte Lazay. Dennoch würde die Branche seitens der Politik mit immer neuen Regulierungen wie beispielsweise einer gesetzlichen Höchstüberlassungsdauer von 18 Monaten und der Verpflichtung zu Equal Pay nach neun Monaten überzogen. „Dabei gibt es bereits von den Sozialpartnern einvernehmlich ausgehandelte tarifvertragliche Lösungen“, meinte der BAP-Vizepräsident und wies auf die Gefahren weiterer Einschränkungen hin. Die Zeitarbeit integriere beispielsweise gerade auch gering und nicht Qualifizierte in den Arbeitsmarkt – für derartige Weiterbildungsmaßnahmen bliebe durch eine gesetzliche Höchstüberlassungsdauer dann aber schlicht zu wenig Zeit. Lazay betonte: „Sehen Sie unsere Branche als Angebot von Lösungen an.“ Er warnte aber auch: „Durch neue Regulierungen kann die Zeitarbeit bald nicht mehr Jobmotor sein.“
Der Kongress Arbeitsrecht 2014 im Hotel Pullman Berlin Schweizerhof läuft noch bis heute Nachmittag. Weitere Informationen zur Veranstaltung sowie das Programm sind im Internet unter http://www.kongress-arbeitsrecht-2014.de/ abrufbar.
Erstellt: Uhr