
Zeitarbeitnehmer von Unternehmen, die die BZA/DGB- Tarifverträge anwenden, erhalten ab 1.5.2011 deutlich mehr Lohn: Bei den vom Bundesverband Zeitarbeit (BZA) und der DGB-Tarifgemeinschaft Zeitarbeit im März 2010 abgeschlossenen Tarifverträgen wird die nächste Stufe wirksam. Schätzungsweise 350.000 Zeitarbeitnehmer werden davon profitieren. Zwei weitere Erhöhungen folgen am 1.11.2011 und am 1.11.2012. Das Tarifniveau steigt nun am 1.5.2011 beispielsweise in der Entgeltgruppe 1 (Tätigkeiten ohne oder nur mit kurzer Anlernzeit) von 7,60 Euro auf 7,79 Euro pro Stunde (West). Daneben wird die – höchste – Entgeltgruppe 9 (für Tätigkeiten, die ein Hochschulstudium oder ein Fachhochschulstudium und mehrjährige Berufserfahrung erfordern) von 17,11 Euro auf 17,53 Euro pro Stunde steigen (West). Nach neun- und zwölfmonatigen ununterbrochenen Einsätzen im Kundenunternehmen erhöhen sich die Entgelte um 1,5 und um 3 Prozent.
Thomas Bäumer, BZA-Tarifverhandlungsführer und Vizepräsident des neuen Bundesarbeitgeberverbandes der Personaldienstleister (BAP), erklärt: "Mit den BZA/DGB-Tarifverträgen zahlt die Branche marktgerechte Löhne, von denen häufig sogar nach oben abgewichen wird – abhängig von Auftrag, Region und Qualifikation. Mit unserem aktuellen Tarifwerk ist die Branche zudem optimal auf die Arbeitnehmerfreizügigkeit ab Mai 2011 für Zeitarbeitnehmer aus acht mittel- und osteuropäischen EU-Staaten vorbereitet. Denn die geplante Lohnuntergrenze (Mindestlohn) für die Zeitarbeit von 7,79 (West), die dann auch für Zeitarbeitnehmer aus diesen Staaten gilt, wird auf den BZA/DGB-Tarifen aufbauen."
Im neu gegründeten Bundesarbeitgeberverband der Personaldienstleister (BAP), der aus dem BZA und dem AMP (Arbeitgeberverband Mittelständischer Personaldienstleister) hervorgegangen ist, gibt es zwei Tarife: Die Tarifverträge Zeitarbeit des BZA und der DGB-Tarifgemeinschaft sowie die Tarifverträge des AMP mit dem CGB sind auch nach der Fusion zum BAP vollumfänglich gültig.
Der BAP bekennt sich zur Sozialpartnerschaft und ist damit Tarifpartner der DGB-Tarifgemeinschaft Zeitarbeit und der CGB-Gewerkschaften. Dadurch sorgt der BAP für eine ausgeglichene Tarifpolitik. Fast alle Arbeitsverhältnisse in der Zeitarbeit sind sozialversicherungspflichtig. Sie unterliegen vollständig dem allgemeinen deutschen Arbeitsrecht und werden zu nahezu 100 Prozent nach Tarifverträgen der Zeitarbeitsbranche bezahlt. Die detaillierten Entgelte für alle Entgeltgruppen - und aufgeschlüsselt nach Ost und West - finden Sie anbei.
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