Die Fragen des Bundesarbeitsgerichts (BAG) im Vorlageverfahren zum "Gesamtschutz der Zeitarbeitnehmer" sind heute vom Europäischen Gerichtshof (EuGH) beantwortet worden. Beim EuGH wird das Verfahren unter dem Aktenzeichen C-311/21 geführt. Mit Rundschreiben BAP Recht vom 17.12.2020 hatten wir über die Vorlagefragen des BAG berichtet. Nachdem Generalanwalt Anthony Collins am 14.07.2022 seine Schlussanträge stellte (siehe Rundschreiben BAP Recht vom 19.07.2022), hat der EuGH heute sein Urteil verkündet, welches hier abrufbar ist.
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Foto: Gerichtshof der Europäischen Union