27.04.2023 | "Der Ausschluss der Zeitarbeitsbranche bei der Anwerbung von Fachkräften aus Drittstaaten ist kurzsichtig"

Grafik mit einem Globus über den verschiedene Personen ind Business-Outfits laufen
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Der BAP erhält bei seiner Forderung, die Zeitarbeit endlich für die Rekrutierung von Fachkräften aus Drittstaaten im Wege der Arbeitnehmerüberlassung zu öffnen, wichtige Unterstützung durch den  Bundesverband Großhandel, Außenhandel, Dienstleistungen e.V. (BGA). Deren Präsident Dr. Dirk Jandura betonte: "Das Gesetz in seiner aktuellen Fassung hat eine immense Schwachstelle: Es schließt die Zeitarbeitsbranche bei der Anwerbung von Fachkräften aus Drittstaaten aus. Das ist angesichts von Fachkräftemangel und digitalem Wandel zu kurzsichtig, es darf hier keine ideologischen Grenzen geben. Die Erfahrung und Expertise der Personaldienstleister kann besonders kleinen und mittelständischen Unternehmen helfen, geeignete Arbeitskräfte außerhalb der EU zu rekrutieren und Menschen eine Perspektive auf dem deutschen Arbeitsmarkt zu geben."

Zahlen und Fakten zur Fachkräfteeinwanderung und die Rolle der Personaldienstleister

Hintergrund: Der Deutsche Bundestag berät heute in 1. Lesung den von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Weiterentwicklung des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes. Dieses berücksichtigt jedoch auch weiterhin nicht die Personaldienstleister als Experten mit ihrer internationalen Recruiting- und Integrationserfahrung Insbesondere multinational agierende Personaldienstleistungsunternehmen haben oftmals direkten Zugang zu ausländischen Fachkräften und könnten mit ihrem Know-how bei der Fachkräftegewinnung aus dem Ausland im Wege der Arbeitnehmerüberlassung optimal unterstützen.