Das Bundesarbeitsgericht hat am 16. Dezember 2020 über drei Verfahren zur Zeitarbeit entschieden, in denen Zeitarbeitnehmer jeweils Ansprüche auf Zahlung von "Equal Pay" geltend gemacht hatten. In den Verfahren ging es insbesondere um die Frage, ob die Regelungen im Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG), die ein Abweichen vom Gleichstellungsgrundsatz durch Zeitarbeitstarifverträge ermöglichen, mit den Vorgaben der Richtlinie 2008/104/EG (EU-Zeitarbeitsrichtlinie) übereinstimmen (zur weiteren Begründung vgl. auch Rundschreiben BAP Recht vom 10.12.2020).
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Bild: © Bundesarbeitsgericht
Erstellt: Uhr