06.04.2020 | Corona: Sonderzahlungen für Beschäftigte bis 1.500 Euro steuer- und beitragsfrei

Das Bundesfinanzministerium hat bekanntgegeben, dass Arbeitgeber ihren Beschäftigten Beihilfen und Unterstützungen bis zu einem Betrag von 1.500 Euro steuerfrei und in der Sozialversicherung beitragsfrei auszahlen können. Das ist auch als Sachleistung möglich.

Mit der Steuer- und Beitragsfreiheit verbundene Auflagen

  • Erfasst werden Sonderleistungen, die die Beschäftigten zwischen dem 1. März 2020 und dem 31. Dezember 2020 erhalten.
  • Voraussetzung ist, dass die Beihilfen und Unterstützungen zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn geleistet werden.
  • Die steuerfreien Leistungen sind im Lohnkonto aufzuzeichnen.
  • Andere Steuerbefreiungen und Bewertungserleichterungen bleiben hiervon unberührt.

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