Der GKV-Spitzenverband weist darauf hin, dass in der Regel Anträge zur Geltendmachung der Corona-Prämien bei der für den (Haupt-)Sitz des Dienstleistungsunternehmens zuständigen Pflegekasse einzureichen sind. Aufgrund von Doppelbeantragungen kann es zu Verzögerungen bei der Auszahlung durch die Pflegekassen kommen. Die Einzelheiten können Sie dem Schreiben des GKV-Spitzenverbandes entnehmen. Das Schreiben finden Sie im Downloadbereich.
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