01.07.2020 | Corona-Gesetzgebung: Zweites Corona-Steuerhilfegesetz

Bundestag und Bundesrat haben am 29. Juni 2020 das zweite Corona-Steuerhilfegesetzes verabschiedet. Das Gesetz wurde bereits am 30. Juni 2020 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht und tritt damit – vorbehaltlich für Teile mit anders geregelten Fristen – heute in Kraft.

Das Gesetz regelt unter anderem die vorübergehende Absenkung der Umsatzsteuer, schafft steuerliche Investitions- und Forschungsanreize, mildert Belastungen durch die Gewerbesteuer, gilt der Förderung von Alleinerziehenden, von Familien mit Kindern und es verbessert die steuerliche Förderung von Dienstwagen.

Der Beschluss deckt sich weitgehend mit dem Entwurf der Bundesregierung. Eine wesentliche Abweichung gilt einer Verschiebung der Frist, innerhalb der die Forschungszulage erhöht wird. Eine weitere Abweichung betrifft die weitergehende Kompensation von Ländern und Kommunen für durch das Gesetz verursachte Einnahmeausfälle.

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