Mit Ablauf des 25. Mai enden in Deutschland sämtliche bisherigen Corona-Vorschriften des Gesetzgebers in der Betrieben. Da die derzeit noch gültige Sars-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung mit Vorgaben u.a. zu Maskenpflicht, Abstand und Lüften nicht verlängert wird, gibt es ab Himmelfahrt dann keinerlei "Basisschutzmaßnahmen zum betrieblichen Infektionsschutz" mehr.
Das Bundeskabinett hatte im März beschlossen, für einen Übergangszeitraum bis zum 25. Mai 2022 bestimmte Maßnahmen des betrieblichen Infektionsschutzes aufrechtzuerhalten, um das Pandemiegeschehen in Unternehmen möglichst niedrig zu halten. Nun endet die rechtliche Grundlage für diese Basismaßnahmen, da gemäß Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) für eine Verlängerung angesichts sinkender Inzidenzen kein Anlass mehr bestehe.
Allerdings weist das BMAS darauf hin, dass die Unternehmen weiterhin aufgefordert sind, ihre Gefährdungsbeurteilung innerbetrieblich eigenverantwortlich an das Infektionsgeschehen anzupassen und ggf. entsprechende Maßnahmen umzusetzen.
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