Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) hat im November 2011 eine Kommentierung zu den BZA/DGB-Tarifverträgen herausgegeben. Ziel der Veröffentlichung ist es, einen Leitfaden für den Umgang mit dem Tarifwerk zu bieten und einzelne Bestimmungen näher zu erläutern. Der BAP begrüßt dieses Engagement. Die Erarbeitung einer Kommentierung zu den Tarifverträgen zeigt, dass der Tarifpartner grundsätzlich zu dem Tarifwerk steht, wenngleich sich die Autoren an einigen Stellen (vgl. S. 3, 28, 40) etwas zwiespältig zur Sozialpartnerschaft in der Zeitarbeit äußern.
Die ver.di-Kommentierung widerspricht in einigen Punkten der Auffassung des BAP im Hinblick auf die Auslegung und Anwendung einzelner tariflicher Normen. Sie empfiehlt sich daher nicht als Anwendungshilfe für Zeitarbeitsunternehmen. Im Folgenden stellen wir unsere abweichende Auffassung zu den nachgenannten Ausführungen in der ver.di-Kommentierung dar:
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