Das Buchen von Minusstunden in Nichteinsatzzeiten ist nach der Arbeitszeitkontenregelung des MTV BZA grundsätzlich zulässig. Nichtsdestotrotz sorgt die Thematik immer wieder für Verwirrung, wie die Medienberichterstattung der letzten Zeit beweist. Zunehmend wird das komplexe Thema der Arbeitszeitflexibilisierung auch von den DGB-Gewerkschaften politisch instrumentalisiert (vgl. BAP Tarif zur ver.di Kommentierung am 20.02.2012). Deshalb haben wir uns entschlossen, in einem Rundschreiben die rechtliche Zulässigkeit des Buchens von Minusstunden in Nichteinsatzzeiten zu erläutern.
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