BZA Tarif vom 25.05.2011

Für die Branche der Sicherheitsdienstleistungen gilt ab dem 01.06.2011 ein allgemeinverbindlicher Mindestlohn. Die Verordnung über zwingende Arbeitsbedingungen für Sicherheitsdienstleistungen (Sicherheitsdienstleistungsarbeitsbedingungenverordnung - SicherheitArbbV) wurde am 11.05.2011 im Bundesanzeiger veröffentlicht. Sie wird zum 01.06.2011 in Kraft treten und gilt bis zum 31.12.2013.

Der Mindestlohn gilt für alle Arbeitnehmer, die in Betrieben oder selbstständigen Betriebsabteilungen tätig sind, die Sicherheitsdienstleistungen für Dritte durchführen. Gemäß § 1 der Verordnung fallen darunter alle Betriebe und selbständigen Betriebsabteilungen, die überwiegend Dienstleistungen des Bewachungs- und Sicherheitsgewerbes oder Kontroll- und Ordnungsdienste erbringen, die dem Schutz von Rechtsgütern aller Art, insbesondere von Leben, Gesundheit oder Eigentum dienen. Zeitarbeitsunternehmen, deren Mitarbeiter in solche Kundenbetriebe überlassen werden, sind verpflichtet, für die Dauer des Einsatzes den entsprechenden Mindestlohn zu zahlen.

Erstellt: Uhr