
In den ersten 15 Monaten ihres Aufenthalts in Deutschland haben Asylsuchende und Geduldete nur in wenigen Sonderfällen die Möglichkeit, in der Zeitarbeit tätig zu werden. Dies beschlossen die abstimmungsberechtigten Abgeordneten heute in der 2. und 3. Lesung zum Gesetzentwurf eines Asylverfahrensbeschleunigungsgesetzes im Bundestag. Der von den Fraktionen CDU/ CSU und SPD eingebrachte Gesetzesentwurf sieht vornehmlich eine Änderung des Asylrechts vor. Darüber hinaus legt das Gesetz fest, dass Flüchtlinge eine Beschäftigung in der Zeitarbeit nur aufnehmen dürfen, solange keine Vorrangprüfung erforderlich ist. Nur für wenige Berufe im hochqualifizierten Bereich und bei qualifizierten Mangelberufen ist keine Vorrangprüfung in den ersten 15 Aufenthaltsmonaten vorgeschrieben. Eine weitere Ausnahme besteht bei Beschäftigungen, die für die Anerkennung ausländischer Abschlüsse notwendig sind – auch hier ist eine Beschäftigungsaufnahme in der Zeitarbeit erlaubt. Somit dürfen Asylbewerber und Geduldete in den allermeisten Fällen erst nach Ablauf der 15-Monats-Frist eine Tätigkeit in der Zeitarbeit aufnehmen.
Am morgigen Freitag muss der Bundesrat dem Gesetzesentwurf abschließend zustimmen, damit das Gesetz in Kraft treten kann (BAP berichtete).
Erstellt: Uhr