08.11.2018 | Bundestag beschließt neues Jobprogramm für Langzeitarbeitslose – Personaldienstleister sind Vorreiter bei der Wiederintegration von Menschen in den Arbeitsmarkt

Thomas Hetz, BAP-Präsident

Der Deutsche Bundestag hat heute das "Teilhabechancengesetz" der Bundesregierung beschlossen, der verschiedene Unterstützungs- und Betreuungsangebote für langzeitarbeitslose Menschen vorsieht. Durch einen öffentlich geförderten Arbeitsmarkt, der zunächst bis Ende 2024 befristet ist, soll diesen ein leichterer Wiedereinstieg ins Berufsleben ermöglicht werden.

Das Gesetz beinhaltet die Einführung des neuen Instruments "Teilhabe am Arbeitsmarkt" in das SGB II (Zweites Buch Sozialgesetzbuch) für Personen, die in den vergangenen acht Jahren mindestens sieben Jahre Arbeitslosengeld (ALG) II bezogen haben. Es umfasst einen Lohnkostenzuschuss von 100 Prozent zum Mindestlohn in den ersten beiden Jahren. In jedem weiteren Jahr wird dieser Zuschuss dann um zehn Prozentpunkte gekürzt. Die maximale Förderdauer beträgt dabei fünf Jahre.

Das zweite, neu gefasste Instrument im SGB II mit dem Titel "Eingliederung von Langzeitarbeitslosen" soll eine Rechtsgrundlage für einen neuen Lohnkostenzuschuss schaffen. Es richtet sich an ALG-II-Bezieher, die seit mindestens zwei Jahren arbeitslos sind. Gefördert werden soll auch hier sozialversicherungspflichtige Beschäftigung, für die es im ersten Jahr einen Lohnkostenzuschuss in Höhe von 75 Prozent und im zweiten Jahr von 50 Prozent des gezahlten Lohnes gibt. Vorgesehen ist außerdem eine Nachbeschäftigungspflicht des Arbeitgebers in den ersten sechs Monaten nach Ende der Förderung.

Unabhängig von diesem neuen Gesetz spielen Personaldienstleister bereits seit geraumer Zeit eine wichtige Rolle beim Wiedereinstieg von Langzeitarbeitslosen ins Berufsleben. Thomas Hetz, Hauptgeschäftsführer des Bundesarbeitgeberverbandes der Personaldienstleister (BAP), betont: "Die Zeitarbeitsbranche hat in den vergangenen Jahren immer wieder ihre Integrationsleistung für Menschen unter Beweis gestellt, die es am Arbeitsmarkt schwer haben, und stellt eine konkrete Beschäftigungsperspektive für sie dar." Aktuelle Zahlen der Bundesagentur der Arbeit (BA) belegen, dass 67 Prozent (484.000) der neu abgeschlossenen Zeitarbeitsverhältnisse im ersten Halbjahr 2017 mit Personen geschlossen wurden, die direkt zuvor keine Beschäftigung ausübten. Bei gut einem Viertel (135.000) endete die letzte Beschäftigung bereits vor mindestens einem Jahr oder sie waren zuvor noch nie beschäftigt.

Zudem bleiben Zeitarbeitskräfte, die ihre Arbeitslosigkeit durch Zeitarbeit beenden konnten, in der überwiegenden Mehrheit in sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung. Laut Statistiken der BA gelingt einem Großteil der ehemals Arbeitslosen ein nachhaltiger Zugang zum Arbeitsmarkt: 65 Prozent der vorher Arbeitslosen waren auch nach zwölf Monaten nach ihrer Beschäftigungsaufnahme in der Zeitarbeit sozialversicherungspflichtig beschäftigt. Dabei wechselt eine nennenswerte Zahl aus dem Personenkreis der vorher Arbeitslosen aus der Arbeitnehmerüberlassung zu einem anderen Arbeitgeber. Nach Angaben der BA waren 42 Prozent nach zwölf Monaten in einer anderen Branche beschäftigt. Diese Personen konnten sich offensichtlich bei einem Personaldienstleister beweisen und so eine ebenfalls sozialversicherungspflichtige Beschäftigung außerhalb der Zeitarbeitsbranche finden. Die Chancen stehen also für Langzeitarbeitslose gut, dass sie mittels Zeitarbeit einen nachhaltigen und andauernden Zugang zum Arbeitsmarkt bekommen.

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