17.04.2020 | Bundesregierung veröffentlicht neue Arbeitsschutzstandards

++ Bundesarbeitsminister Hubertus Heil präsentiert Eckpunkte-Plan zum Schutz der Beschäftigten vor Corona ++

Zum Schutz vor einer Ansteckung mit dem Coronavirus hat die Bundesregierung bundesweit einheitliche, ergänzende Arbeitsschutzstandards beschlossen. Ziel der Maßnahme ist es, durch eine Unterbrechung der Infektionsketten die Bevölkerung zu schützen, die Gesundheit von Beschäftigten zu sichern, die wirtschaftliche Aktivität wiederherzustellen und zugleich einen mittelfristig andauernden Zustand flacher Infektionskurven herzustellen.

Dabei gelten zwei klare Grundsätze:

Unabhängig vom Betrieblichen Maßnahmenkonzept sollen in Zweifelsfällen, bei denen der Mindestabstand nicht sicher eingehalten werden kann, Mund-Nasen-Bedeckungen zur Verfügung gestellt und getragen werden.

Personen mit Atemwegssymptomen oder Fieber sollen sich generell nicht auf dem Betriebsgelände aufhalten. Der Arbeitgeber hat ein Verfahren zur Abklärung von Verdachtsfällen festzulegen. 

Die Anweisungen und weitere Informationen finden Sie auf der Webseite des Bundesministerium für Arbeit und Soziales.