01.03.2022 | Bundeskabinett beschließt Erhöhung des Mindestlohns

Die Bundesregierung hat in ihrer planmäßigen Kabinettssitzung in der vergangenen Woche den Regierungsentwurf eines "Gesetzes zur Erhöhung des Schutzes durch den gesetzlichen Mindestlohn und zu Änderungen im Bereich der geringfügigen Beschäftigung" beschlossen.
Die Bundesregierung setzt damit ihr Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag um, den Mindestlohn wie angekündigt auf 12 Euro zum 1. Oktober 2022 anzuheben. Im gleichen Zug wird die Geringfügigkeitsgrenze auf 520 Euro monatlich erhöht, so dass künftig eine Wochenarbeitszeit von 10 Stunden zum neuen Mindestlohn ermöglicht wird.

Pflicht zur elektronischen Arbeitszeitaufzeichnung kommt vorerst nicht

Die vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) in einem Gesetzesentwurf geplanten Regelungen zur elektronischen und manipulationssicheren Arbeitszeiterfassung sind nicht mehr im Regierungsentwurf enthalten. Für die Zeitarbeit hätten die gestrichenen Änderungen bedeutet, dass einerseits die Einsatzbetriebe verschärfte Regelungen zur Zeiterfassung für bei ihnen eingesetzte Zeitarbeitskräfte hätten umsetzen müssen und andererseits die Zeitarbeitsunternehmen als Arbeitgeber ihren Zeitarbeitnehmern eine differenzierte Entgeltabrechnung sowie die Arbeitszeitaufzeichnungen zur Verfügung hätten stellen müssen. Das BMAS sah dazu einschneidende Änderungen im Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG), Mindestlohngesetz (MiLoG), Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG) und der Gewerbeordnung vor. Im Koalitionsvertrag der Regierungsparteien gibt es keine Vereinbarungen, die weitreichende Änderungen bei den Aufzeichnungspflichten vorsehen. Nicht zuletzt deshalb hat sich die FDP entschieden gegen die Pläne des BMAS gestellt.

Einsatz des BAP

Der BAP und viele andere Verbände betroffener Branchen und auch die Bundesvereinigung der Arbeitgeberverbände (BDA), in der der BAP Mitglied ist, haben erfolgreich gegen die im ursprünglichen Gesetzesentwurf enthaltenen Regelungen zur elektronischen Arbeitszeitaufzeichnung interveniert. Die Stellungnahme des BAP gegenüber dem federführenden Bundesministerium (BMAS) zum Gesetzentwurf ist als Anlage ebenso wie die Kabinettsvorlage angefügt.

Ausblick

Bild: Bundeskanzleramt Berlin | © Scholty1970/Pixabay

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