Im Einvernehmen mit den obersten Finanzbehörden der Länder veröffentlichte das Bundesfinanzministerium (BMF) Ende Dezember 2020 eine Verlängerung von steuerlichen Maßnahmen, die betroffenen Steuerpflichtigen Erleichterungen bei den Folgen der Corona-Krise bringen sollen (siehe Anhang).
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