15.06.2023 | Bundesagentur für Arbeit ermöglicht Online-Gebührenzahlung

Wer in Deutschland Arbeitnehmerüberlassung anbieten will, benötigt dafür zunächst eine Erlaubnis von der Bundesagentur für Arbeit (BA). Für die Erteilung sowie die Verlängerung dieser Erlaubnis fallen Gebühren an.

Mit dem neuen Service "E-Payment" können diese Gebühren ab sofort unkompliziert online entrichtet werden. Benötigt wird dazu lediglich ein Benutzerkonto bei der BA. Sobald offene Forderungen ausstehen, können diese zur Online-Zahlung ausgewählt werden. Die notwendigen Zahlungsinformationen sind dann bereits hinterlegt und die verfügbaren Zahlverfahren sollen zukünftig noch erweitert werden.

Weitere Infos zum E-Payment

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