Am vergangenen Montag sind drei weitere Branchenzuschlagstarifverträge in Kraft getreten, die künftig von BAP-Mitgliedern bei der Überlassung in die entsprechenden Kundenbetriebe zu beachten sind. Nach den bereits in Kraft getretenen Branchenzuschlagstarifverträgen für die Metall- und Elektroindustrie (TV BZ ME), die Chemische Industrie (TV BZ Chemie), die Kautschuk (TV BZ Kautschuk) und die Kunststoff verarbeitende Industrie (TV BZ Kunststoff) werden Zeitarbeitnehmer ab dem 1. April bei der Überlassung in den Geltungsbereich des TV BZ HK, TV BZ TB und TV BZ Eisenbahn einen nach der Überlassungsdauer gestaffelten Anspruch erwerben. Wie alle anderen Branchenzuschlagstarifverträge sind auch diese mit einer dreimonatigen Frist erstmals zum 31. Dezember 2017 kündbar.
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