So genannte "Bestandsmitarbeiter", also Mitarbeiter, die am 20. September 2012 oder davor an einen Kundenbetrieb der Metall- und Elektroindustrie überlassen worden und seitdem ununterbrochen dort eingesetzt sind, erreichen die dritte Zuschlagsstufe am heutigen 15. Februar 2013. In den vergangenen Wochen hat es – ausgehend von einer abweichenden IG Metall Auslegung der entsprechenden Vorschrift des Tarifvertrages über Branchenzuschläge für Arbeitnehmerüberlassungen in der Metall- und Elektroindustrie (TV BZ ME) – eine gewisse Verunsicherung gegeben. Mit diesem Rundschreiben beziehen wir im Sinne einer einheitlichen und rechtssicheren Auslegung der Branchenzuschlagstarifverträge Stellung.
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