Am 1. Mai 2013 tritt der TV BZ PPK in Kraft, der künftig bei Arbeitnehmerüberlas-sungen in die Papier, Pappe und Kunststoffe verarbeitende Industrie zu beachten ist. Der TV BZ PPK ist der erste Branchenzuschlagstarifvertrag, der mit der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) abgeschlossen wurde. Wie alle anderen Branchenzuschlagstarifverträge ist auch dieser mit einer drei-monatigen Frist erstmals zum 31. Dezember 2017 kündbar.
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