Mit heutigem Datum tritt der TV BZ Druck - gewerblich in Kraft, der bei Arbeitnehmerüberlassungen von gewerblichen Arbeitnehmern in die Druckindustrie zu beachten ist. Der TV BZ Druck - gewerblich ist ein weiterer Branchenzuschlagstarifvertrag, der mit der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) abgeschlossen wurde. Wie alle anderen Branchenzuschlagstarifverträge ist auch dieser mit einer dreimonatigen Frist erstmals zum 31. Dezember 2017 kündbar.
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