Branchenzuschlagstarifverträge

Mit heutigem Datum tritt der TV BZ Druck - gewerblich in Kraft, der bei Arbeitnehmerüberlassungen von gewerblichen Arbeitnehmern in die Druckindustrie zu beachten ist. Der TV BZ Druck - gewerblich ist ein weiterer Branchenzuschlagstarifvertrag, der mit der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) abgeschlossen wurde. Wie alle anderen Branchenzuschlagstarifverträge ist auch dieser mit einer dreimonatigen Frist erstmals zum 31. Dezember 2017 kündbar.

Erstellt: Uhr