Am 25. Februar 2013 haben wir Sie darüber informiert, dass der BAP drei abweichende tarifliche Vereinbarungen im Sinne der Protokollnotiz zu § 2 des TV BZ Chemie mit der IG BCE abgeschlossen hat. Mit dem heutigen BAP Tarif möchten wir Sie darüber in Kenntnis setzen, dass der BAP zwei weitere abweichende tarifliche Vereinbarungen – nunmehr eine davon zusammen mit dem iGZ – im Sinne der bezeichneten Protokollnotiz mit der IG BCE abgeschlossen hat.
Die Protokollnotiz erlaubt es den Tarifvertragsparteien, um besonderen Gegebenheiten des Kundenbetriebs Rechnung zu tragen, die sich etwa aus wirtschaftlichen, strukturellen, beschäftigungs- oder Standort sichernden Gründen ergeben, vom TV BZ Chemie abweichende tarifliche Vereinbarungen für die Überlassung in den betreffenden Kundenbetrieb zu treffen. Hierfür ist der Abschluss durch einen Zeitarbeitsverband ausreichend.
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