
Ab dem 1. November 2012 gelten in der Metall- und Elektroindustrie sowie in der Chemischen Industrie neue Tarifregeln für Zeitarbeitnehmer. Neu eingeführt werden sogenannte Branchenzuschläge, durch die Zeitarbeitnehmer Zuschläge auf ihre Tariflöhne erhalten, wenn sie für einen gewissen Mindestzeitraum beim gleichen Kundenunternehmen im Einsatz sind. Konkret bedeutet dies bis zu 50 Prozent Zuschlag auf den bisherigen Lohn. „Die Branchenzuschläge sind ein guter Beleg für die funktionierende Tarifautonomie in Deutschland. Weitere gesetzliche Vorgaben zu Equal Pay sind nicht nötig“, sagt Volker Enkerts, Präsident des Bundesarbeitgeberverbandes der Personaldienstleister (BAP). „Unsere Branche wird sich verändern, denn Zeitarbeit wird sich verteuern. Wir erwarten außerdem, dass Zeitarbeit zunehmend strategisch im Fachkräftebereich und zur passgenauen Personarekrutierung genutzt wird“, so Enkerts weiter.
Was sich ändert: Branchenzuschläge in mehreren Stufen
Im Mai 2012 haben sich die Arbeitgeberverbände der Zeitarbeit mit der IG Metall auf Branchenzuschläge für Arbeitnehmerüberlassungen in der Metall- und Elektroindustrie geeinigt. Seitdem wurden ähnliche Regelungen mit der IG BCE (für die Industriezweige Chemie, Kunststoff und Kautschuk) und der EVG (für den Schienenverkehr) vereinbart. Die Branchenzuschläge basieren auf den bisher vereinbarten Tarifentgelten und sehen Zuschläge in fünf Stufen vor. Für die Metall- und Elektroindustrie bedeutet dies bei Beschäftigung im gleichen Kundenunternehmen beispielsweise:
1. Stufe: nach sechs Wochen, Branchenzuschlag von 15 Prozent
2. Stufe: nach drei Monaten, Branchenzuschlag von 20 Prozent
3. Stufe: nach fünf Monaten, Branchenzuschlag von 30 Prozent
4. Stufe: nach sieben Monaten, Branchenzuschlag von 45 Prozent
5. Stufe: nach neun Monaten, Branchenzuschlag von 50 Prozent
Die Zuschlaghöhe variiert je nach Branche. Sektorenübergreifend stellen die Branchenzuschläge eine der umfassendsten Tariferhöhungen in der bundesdeutschen Geschichte dar. „Davon profitieren in erster Linie die Zeitarbeitnehmer selbst. Die Attraktivität unserer Branche für Arbeitnehmer steigt weiter“, so BAP-Präsident Enkerts.
Was bleibt: Zeitarbeit als Beschäftigungsform erster Klasse
Wie bisher wird Zeitarbeit ein notwendiges Arbeitsmarktinstrument bleiben – keine andere Branche kann so schnell und flexibel qualifiziertes Personal zur Verfügung stellen. Darüber hinaus handelt es sich bei Zeitarbeit um eine reguläre Beschäftigungsform: Fast 100 Prozent der Zeitarbeitnehmer haben einen Tarifvertrag, 95 Prozent arbeiten sozialversicherungspflichtig und 80 Prozent in Vollzeit.
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