Die 2. Phase der Überbrückungshilfe für kleine und mittelständische Unternehmen (KMU) im Rahmen des von der Bundesregierung beschlossenen Konjunkturpakets können laut aktueller Mitteilung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi) ab sofort gestellt werden. Diese Phase umfasst die Fördermonate September bis Dezember 2020.
Die Überbrückungshilfe steht für Unternehmen aus allen Branchen offen, die durch die Corona-Krise besonders betroffen sind, also auch für die Zeitarbeitsbranche. Zur Antragstellung berechtigt sind künftig Antragsteller, die entweder einen Umsatzeinbruch von mindestens 50 Prozent in zwei zusammenhängenden Monaten im Zeitraum April bis August 2020 gegenüber den jeweiligen Vorjahresmonaten oder einen Umsatzeinbruch von mindestens 30 Prozent im Durchschnitt in den Monaten April bis August 2020 gegenüber dem Vorjahreszeitraum verzeichnet haben.
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