BME-Forum: BAP informiert über Auswirkungen der AÜG-Änderungen

Nicole Witte, Justiziarin und Rechtsanwältin der Abteilung Recht/ Tarif und Internationales im Bundesarbeitgeberverband der Personaldienstleister (BAP)
Nicole Witte, Justiziarin und Rechtsanwältin der Abteilung Recht/ Tarif und Internationales im Bundesarbeitgeberverband der Personaldienstleister (BAP) auf dem BME-Forum. Foto: BAP

Das gestern veranstaltete 4. BME-Forum der BME Akademie GmbH, der eigenständigen Bildungseinrichtung des Bundesverbandes Materialwirtschaft, Einkauf und Logistik e.V. (BME), stand ganz im Fokus von Personaldienstleistungen und dem Einsatz von Fremdpersonal. Mehr als 80 Vertreter aus Einkaufs- und Personalabteilungen sowie deren Vorgesetzte und Projektleiter im Handel und der Industrie konnten sich im Rahmen verschiedener Workshops mit den rechtlichen Rahmenbedingungen vertraut machen. Nicole Witte, Justiziarin und Rechtsanwältin der Abteilung Recht/ Tarif und Internationales im Bundesarbeitgeberverband der Personaldienstleister (BAP), informierte die Teilnehmer im Rahmen der Veranstaltung über die Auswirkungen der Gesetzesänderungen in der Arbeitnehmerüberlassung (AÜG).

Witte zufolge kommen auf die Personaldienstleister und deren Kundenunternehmen mit der Einführung von Equal Pay nach neun Monaten und der Festlegung der Höchstüberlassungsdauer auf 18 Monate große Herausforderungen zu. In Ihrem Vortrag schilderte die Verbandsjuristin, dass mit den Gesetzesänderungen in der Zeitarbeit keine konkrete Definition von Equal Pay getroffen wurde, womit die Regelung in der Praxis alles andere als rechtssicher sei. Denn zunächst sind die Einsatzbetriebe in der Pflicht, den vergleichbaren Stammmitarbeiter zu ermitteln. Da im Gesetz auch nicht genau formuliert ist, welche Leistungen unter Equal Pay zählen, müssen Unternehmen, die Zeitarbeitnehmer einsetzen möchten, künftig noch enger mit Personaldienstleistern zusammenarbeiten, so Witte.

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