Um den Auswirkungen der Corona-Pandemie auf den Beschäftigungsmarkt zu begegnen, hat das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) die Verlängerung der Prämiengutscheine der Bildungsprämie um ein weiteres Jahr bis Ende 2021 beschlossen. Mit der Bildungsprämie unterstützt das BMBF Beschäftigte, die ihre Chancen verbessern möchten und bisher aus finanziellen Gründen auf eine Weiterbildung verzichtet haben, denn diese ist ein zentraler Schlüssel für beruflichen Aufstieg. Dabei richtet sich die Bildungsprämie insbesondere an diejenigen, die aufgrund ihres Einkommens bislang die Kosten einer Weiterbildung nicht ohne Weiteres tragen konnten. Die Bildungsprämie besteht aus zwei Komponenten – dem Prämiengutschein und dem Spargutschein.
Einen Prämiengutschein erhalten weiterbildungsinteressierte Personen aus allen Branchen, die mindestens 15 Stunden pro Woche erwerbstätig sind und die über ein zu versteuerndes Einkommen von höchsten 20.000 Euro (40.000 Euro bei gemeinsamer Veranlagung) verfügen. Auch Mütter und Väter in Elternzeit oder Personen in Pflegezeit können einen Prämiengutschein bekommen. Der Bund übernimmt dabei die Hälfte der Veranstaltungsgebühr bis maximal 500 Euro. Prämiengutscheine können in den meisten Bundesländern für Weiterbildungen mit Kosten über 1.000 Euro eingesetzt werden. Ausnahmen gelten für Maßnahmen, die in den Bundesländern Rheinland-Pfalz, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein stattfinden. Hier können Prämiengutscheine nur genutzt werden, wenn die Gebühren 1.000 Euro nicht übersteigen. Für in diesen Ländern lebende Menschen gibt es Landesprogramme, die teurere Weiterbildungen unterstützen.
Mit dem "Weiterbildungssparen" wird im Vermögensbildungsgesetz eine Entnahme aus dem angesparten Guthaben erlaubt, um Weiterbildung zu finanzieren, auch wenn die Sperrfrist noch nicht abgelaufen ist. Die Arbeitnehmersparzulage geht dabei nicht verloren. Damit können an Weiterbildung Interessierte aufwändigere Weiterbildungen leichter finanzieren. Mit den Beratern überlegen sie, welche Weiterbildung ihren Fähigkeiten und beruflichen Wünschen am ehesten entspricht und erhalten einen Spargutschein. Mit dem Finanzdienstleister werden die finanziellen Details besprochen.
Beide Komponenten können miteinander kombiniert werden, das heißt Erwerbstätige können einen Prämiengutschein erhalten und die verbleibenden Kosten über das Weiterbildungssparen finanzieren.
Bild: Anja Karliczek | © BMBF/Laurence Chaperon
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