In der jüngsten Runde der Bundeskanzlerin mit den Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten der Länder am vergangenen Dienstag wurde beschlossen, dass angesichts der Coronapandemie zusätzliche und zeitlich befristete Maßnahmen des betrieblichen Arbeitsschutzes erforderlich sind, um epidemiologisch relevante Kontakte im beruflichen Kontext zu reduzieren. Das Bundesarbeitsministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) hat gestern eine Verordnung vorgelegt, die in den nächsten Tagen im Bundesanzeiger veröffentlicht werden soll. Sie soll zeitlich befristet bis zum 15. März 2021 gelten und sieht folgende Regelungen vor:
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