
Beim Koalitionsgipfel in der vergangenen Nacht erzielten die Koalitionsspitzen von CDU/CSU und SPD eine Einigung zu weitreichenden gesetzlichen Änderungen in der Zeitarbeit. Der „Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes und anderer Gesetze“ des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) geht, wie Bundeskanzlerin Merkel in einer Pressekonferenz am Mittag ankündigte, in die Ressortabstimmung.
Somit steht im Wesentlichen fest, was sich für die Zeitarbeit ab 2017 ändern wird. BAP-Hauptgeschäftsführer Thomas Hetz kommentierte die Einigung zur weiteren Regulierung der Zeitarbeit wie folgt:
„Der BAP lehnt die Einführung einer gesetzlichen Equal Pay-Regelung und einer Höchstüberlassungsdauer nach wie vor ab. Der vom Bundesarbeitsministerium vorgelegte Entwurf führt zu erheblichen Einschränkungen und großer Rechtsunsicherheit für Personaldienstleister und ihre Kunden. Außerdem bestehen begründete verfassungs- und europarechtliche Bedenken gegenüber Teilen dieses Entwurfs. Im Laufe des Gesetzgebungsverfahrens werden wir uns daher weiterhin für praktikable und rechtssichere Regelungen einsetzen.“
Auch beim Integrationsgesetz erzielte der Koalitionsgipfel eine Einigung. Dabei wurde u.a. vereinbart, dass unter bestimmten Voraussetzungen für den Zeitraum von drei Jahren die Vorrangprüfung bei Asylbewerbern und Geduldeten entfällt und deren Beschäftigung in der Zeitarbeit nach drei Monaten möglich wird.
Erstellt: Uhr