Die SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung (Corona-ArbSchV) ist am 25.05.2022 ausgelaufen. Für eine Verlängerung bestehe angesichts sinkender Infektionszahlen und der zumeist milden Krankheitsverläufe kein Anlass mehr, erläuterte das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS).
Das BMAS hat kürzlich einen aktualisierten FAQ-Katalog veröffentlicht, welchen Sie hier einsehen können. Darin werden weiterhin Maßnahmen des betrieblichen Infektionsschutzes empfohlen, die Unternehmen dabei helfen sollen, Ausbrüche des Coronavirus in Betrieben zu verhindern und einzugrenzen. Vor diesem Hintergrund seien Arbeitgeber entsprechend den Vorgaben des Arbeitsschutzgesetzes verpflichtet, ihre Gefährdungsbeurteilung stetig an das Infektionsgeschehen anzupassen und ggf. Maßnahmen des Arbeitsschutzes zu ergreifen.
Auch die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) hat sich zum weiteren Infektionsschutz im Betrieb geäußert. Sie erklärt, dass es auch weiterhin wichtig bleibe, im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung Maßnahmen des betrieblichen Infektionsschutzes zu prüfen und ggf. zu veranlassen. Die entsprechende Pressemitteilung der DGUV finden Sie hier. Zur Ableitung von Maßnahmen helfen die branchenspezifischen Konkretisierungen: https://www.dguv.de/de/praevention/corona/informationen-fuerspezifische-branchen/index.jsp.
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