Die Bezugsdauer des Kurzarbeitergeldes (KUG) wird für Betriebe, die bis zum 31.12.2020 Kurzarbeit eingeführt haben, auf bis zu 24 Monate, maximal bis zum 31.12.2021, verlängert. Dies beschloss das Bundeskabinett in seiner heutigen Sitzung. Auch für Personaldienstleister, die bis zum 31.3.2021 in Kurzarbeit gegangen sind, wird die Möglichkeit, dass Zeitarbeitnehmer Kurzarbeitergeld beziehen können, bis zum 31.12.2021 verlängert.
Bild: Bundeskanzleramt | © Da7de/Pixabay
Erstellt: Uhr