Das Beschäftigungssicherungsgesetz (BeschSiG) wurde am 9. Dezember im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Es tritt in wesentlichen Teilen zum 1. Januar 2021 in Kraft. Es enthält zahlreiche für die Bewältigung der Corona-Pandemie relevante Änderungen und Verlängerungen, u. a. zur Weiterbildungsförderung während Kurzarbeit.
Förderung der Weiterbildung während Kurzarbeitergeldbezug
Ab dem 1. Januar 2021 gelten befristet bis zum 31. Juli 2023 nach § 106a SGB III vereinfachte Regelungen zur Förderung der Weiterbildung während Kurzarbeitergeldbezug. Insbesondere wurden die Regelungen von der Beschäftigtenqualifizierung durch das Qualifizierungschancengesetz (§ 81 ff SGB III) entkoppelt.
Ab dem 1. Januar 2021 gilt:
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