17.03.2022 | Beschäftigung von Geflüchteten aus der Ukraine in der Zeitarbeit

Aufgrund der aktuellen Situation in der Ukraine stellen sich für viele Arbeitgeber, die ukrainische Staatsangehörige beschäftigen wollen, aufenthaltsrechtliche, arbeitsrechtliche und sozialversicherungsrechtliche Fragen. Die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände e.V. (BDA), deren Mitglied auch der BAP ist, hat hierzu anhand der derzeit verfügbaren Informationen FAQ erstellt, die regelmäßig aktualisiert werden sollen. Das Bundesministerium des Inneren und für Heimat (BMI) hat weitere FAQ zur Einreise aus der Ukraine veröffentlicht, insbesondere auch zu den Voraussetzungen eines Antrags auf vorübergehenden Schutz bei der zuständigen Ausländerbehörde.

Im Folgenden fassen wir die wichtigsten Punkte zum Aufenthalt und der Beschäftigung von Geflüchteten aus der Ukraine in der Zeitarbeit zusammen:

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